6. Is there a ban on donations from Trade Unions to candidates?

Austria

Austria

Answer
No
Source

Section 3, Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien
[(5)Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien iSd Abs. 1a dritter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Für nicht im Landtag vertretene politische Parteien iSd Abs. 1a letzter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Doppelte beträgt, sofern die Spenden vonseiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweckgewidmet und entsprechend verwendet werden.$

Comment

Trade unions are not included in the list of non-permittable donations.

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